Bürgermitbestimmung

  • Mandatar in der Josefstadt kann nur sein, wer seinen Wohnsitz in der Josefstadt hat
  • Ermöglichung von Bürgereingaben: 1% der im Bezirk Wahlberechtigten kann mittels Unterschriften eine Eingabe an die Bezirksvertretung richten, die innerhalb von drei Monaten unter Beiziehung der Initiatoren behandelt werden muss