(Rad-) Verkehr im Achten

Die dichte Verbauung der Josefstadt und die beiden den Bezirk durchschneidenden Gleisführungen der Straßenbahn sowie die Autobuslinie 13A geben dem Thema Verkehr im 8. Bezirk eine besondere Bedeutung.

Ideologische Versuchsmodelle sollten hier keinen Platz haben; es gilt vielmehr, den vorhandenen beengten Platz möglichst sinnvoll auszunützen. Auch neue Grünflächen oder Baumpflanzungen lassen sich vielerorts ohne mutwillige Vernichtung von Parkplätzen bewerkstelligen.

Enge Straßen und dichte Verbauung bedeuten aber auch weniger Kubatur an Luft, wodurch insbesondere der Luftverschmutzung ein höheres Augenmerk zukommt. So sollte die Abgasentwicklung nicht durch erschwerte und längere Parkplatzsuche oder künstlich erzeugte Staus noch gefördert werden. Der ruhende Verkehr ist der umweltfreundlichste, stopp-and-go bewirkt die höchste Belastung.

Nach diesen Gesichtspunkten sollte der Durchzugsverkehr nicht bloß umgeleitet und somit lediglich verlagert, sondern eher beschleunigt geführt werden. Einbahnregelungen sind hinsichtlich geringster Wege bei der Parkplatzsuche zu optimieren. Derzeit sind oftmals mehrere Häuserblöcke „pro Runde“ zu umkurven.

Ein weiteres Thema, welches durch die Enge des Bezirkes bedeutsamer wird, betrifft den derzeit im Ausbau befindlichen Radverkehr. Wenn in Gebieten mit genügend Raum und mit breiten Straßen die zusätzliche Anlage von eigenen Radwegen und Radabstellanlagen durchaus positiv bewertet werden kann, so ergibt diese Strategie in einem Bezirk wie der Josefstadt keinen Sinn. Auch „Radfahren gegen die Einbahn“ bedeutet in diesen engen Straßen und Gassen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko sowohl für die Radfahrer selbst als auch für die anderen Verkehrsteilnehmer.

Der achte Bezirk beherbergt viele ältere Mitbürger, aber auch viele Kinder, die bekanntermaßen zu den schwächsten Verkehrsteilnehmern zählen. Eine große Anzahl von Schulen, sowie auch Behinderteneinrichtungen verleihen der Wichtigkeit oben genannter prekärer Situation Nachdruck. Ein berechenbarer und geregelter Verkehrsablauf mit gegenseitiger Rücksichtnahme, sowie die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung sind hier unabdingbar.

Waren es in früheren Jahren Temposünder-Autorowdys in der Nähe von Schulen und auf Fußgängerübergängen, die eine besondere Gefahr darstellten, so haben sich in den letzten Jahren einzelne unbelehrbare Radrowdys, bei Rotlicht, auf Gehwegen und gegen Einbahnstraßen fahrend, dazugesellt. Eine für diese schwarzen Schafe bedeutsame Tatsache ist die derzeit gegebene Anonymität, die ihnen auch bei Unfallflucht Straffreiheit garantiert. In Verbindung mit einer Haftpflichtversicherung wäre eine Kennzeichnungspflicht anzustreben, sei es durch spezielle Bekleidung oder durch Kennzeichentafeln. Geeignete Markierungen von Fahrrädern wären auch ein Beitrag zur Senkung der Anzahl von Raddiebstählen, die derzeit immens im Ansteigen begriffen ist. Die Aufklärungsrate dieser Diebstähle ist naturgemäß äußerst gering.

Ein von der Politik bislang völlig ignorierter Punkt im Zusammenhang mit Radverkehr ist die Vorbildwirkung auf Kinder und Jugendliche. Das menschliche Lebewesen ist ein durch Nachahmung lernendes Individuum, was auch in der oft gehörten Floskel „Die Anderen machen das ja auch“ seinen Ausdruck findet. Umso bedeutsamer ist es, dass Erwachsene positives Verhalten vorleben. Und zwar völlig ideologiefrei. Das beginnt beim einfachen Respekt dem Anderen gegenüber und geht bis hin zum Verhalten im Straßenverkehr. Manches Verkehrsvergehen mag für einen Erwachsenen bewältigbar sein, Kinder oder Jugendliche können jedoch Risiko und eigene Leistungsfähigkeit weniger gut einschätzen und setzen sich oder Andere somit ernsten Gefahren aus. Daher sollten wir alle uns stets der Beobachtung durch Kinder bewusst sein und unser Verhalten im Öffentlichen Raum dementsprechend positiv gestalten.

Wünschenswerte Aktivitäten betreffend Radverkehr:

  • Schaffung von Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in den Wohnhäusern bzw. an Arbeitsstätten. Bereitstellung von geeigneten Leerflächen in Innenhöfen oder im Hausinneren. Förderung durch die Gemeinde Wien ist anzustreben

(Stichwort: Fahrraddiebstähle)

  • Radständerbedarf bzw. -platzierung ist zu evaluieren, hinsichtlich Raumbedarf, Sicherheit sowie Parkplatzverlust. Bei ausreichend zur Verfügung stehenden Stellplätzen sollte es bei Strafandrohung bzw. Entfernung des Fahrrades verboten werden, Fahrräder widmungswidrig z.B. an Masten oder Geländern abzustellen oder anzuketten (analog Kraftfahrzeugen).

Stichworte: Stadtbild, Sicherheit

(Gegenfinanzierung für Abstellanlagen und Kontrollen, analog KFZ)

  • Die vorhandenen Radabstellanlagen sollten regelmäßig auf dort abgestellte Wracks kontrolliert und von diesen befreit werden. Es gibt geeignete Organe des Magistrats.

(Stichwort: Stadtbild)

  • Eindämmung der teils überflüssigen „Gegeneinbahnregelungen“ für Radfahrer in benachbarten Parallelgassen. Es sollte zumutbar sein, auch nur jede zweite Gasse in einer bestimmten Richtung befahren zu können, insbesondere wenn keine ausreichend sichere Fahrbahnbreite zur Verfügung steht, sowie in von Schrägparkplätzen aus uneinsehbaren Straßenstücken.

(Beispiel: Albertgasse zw. Josefstädter Straße und Pfeilgasse – Albertgymnasium!)

  • Planquadratkontrollen zu verschiedenen Tages- und Nachtzeiten sollten auch Radfahrer aufklären bzw. erziehen.

(Fahrzeugbeleuchtung bei Dunkelheit, Verkehrstüchtigkeit, Telefonieren, Fahren am Gehsteig, Beachtung von Einbahntafeln sowie von Ampelphasen)

  • Es könnte ein „Hearing“ von Anrainern mit dem Fahrradbeauftragten durchgeführt werden, in dem die Bewohner über geplante Maßnahmen informiert werden und dazu Stellung genommen werden kann. Bislang erfolgt weder Information noch Anhörung.

(Stichwort: Basisdemokratie)