POLITIKI

Hier stellen wir Ihnen die Organisation, die Positionen und die Zuständigkeiten in der Bezirksvertretung vor. Sie erfahren welche rechtlichen Möglichkeiten der Bezirk hat und wie SIE sich als Bürgerin und Bürger einbringen können.

  1. Bezirksorgane
  2. Bezirksvertretung
  3. Organe der Bezirksvertretung
  4. Bezirksvorsteherin und Stellvertreter
  5. Klubbildung
  6. Ausschüsse und Kommissionen
  7. Vollversammlung der Bezirksvertretung
  8. Einbindung der Bürgerinnen und Bürger
  9. Bürgercafe
  10. Bürgersprechstunde 
  11. Rechtliche Stellung und Möglichkeiten des Bezirks
  12. Wirkungsbereich der Bezirksvertretung (geregelt im § 103 WStV)
  13. Magistratisches Bezirksamt

Bezirksorgane

Bezirksvertretung

  • Zusammensetzung: Sie setzt sich aus 40 Mitgliedern zusammen und wird alle fünf Jahre gemeinsam mit der Wahl zum Wiener Gemeinderat gewählt. Wahlberechtigt sind im Unterschied zur Gemeinderats – und Nationalratswahl auch die Bewohnerinnen und Bewohner aus den anderen EU-Staaten.
  • Ermittlung der Zusammensetzung: Automatisch berechtigt zur Kandidatur bei der Wahl sind alle jene Parteilisten, die im zuletzt gewählten Bezirksrat vertreten sind. Darüber hinaus können sich Parteien und Einzelpersonen beteiligen, die die Unterstützung von mindestens 50 im Bezirk wahlberechtigten Bezirksbürgerinnen und Bürgern der Wahlbehörde nachweisen können.

Die 40 Mandate werden nach dem sogenannten „Verfahren nach d`Hondt“ vergeben,   das bedeutet, dass aus den für die wahlwerbenden Listen abgegebenen Stimmen die 40-größte Zahl als Wahlzahl ermittelt wird. Die Wahlzahl dient dazu, den Listen jeweils so viele Mandate zuzuweisen, wie die Wahlzahl in ihnen enthalten ist.

Praktisch kann man über den Daumen mit 2,5% für ein Mandat rechnen. Allerdings werden die Mandate in der Realität „billiger“, da die Stimmen jener Listen, die die Wahlzahl nicht erreichen, unberücksichtigt bleiben.

Info: Bei der letzten Wahl (10/2020) kandidierten neun Listen, sechs davon erreichten die Wahlzahl und damit Mandate. Die Verteilung: G 14 (+2), ÖVP & BF 13 (unverändert), SPÖ 8 (unverändert), NEOS 3 (+1), FPÖ 1 (-3) und LINKE 1 (neu). 

Organe der Bezirksvertretung

Bezirksvorsteherin und Stellvertreter

An der Spitze der Bezirksvertretung stehen eine Bezirksvorsteherin und zwei Stellvertreter. Im Unterschied zu den übrigen Vertretungskörpern wie Gemeinderat oder Nationalrat können zur Wahl dieser Organe keine Koalitionen gebildet werden. Der stimmenstärksten Liste nach der Feststellung des Wahlergebnisses steht in jedem Fall der/die Bezirksvorsteher/in und ein(e) Stellvertreter(in) zu. Der zweitstärksten Partei steht der/die zweite Stellvertreter/in zu.

Info: Seit der Wahl von 2020 stellen ÖVP & BF mit Mag. Veronika Mickel-Göttfert die zweite Stellvertreterin.

Klubbildung

Die auf einer gemeinsamen Liste gewählten Mandatare können sich zu einem Klub zusammenschließen, sofern sie zumindest über zwei Mandate verfügen. Vertreten wird ein solcher Klub von einem Klubobmann bzw einer Klubobfrau. Diese sind die ersten Ansprechpartner in Fragen der Arbeitsorganisation in der Bezirksvertretung.

Info: Klubstatus erhält eine Liste, die mindestens zwei Mandate erreicht hat. Damit bestehen aktuell vier Klubs.

Ausschüsse und Kommissionen

diese werden zur Vorberatung von Schriftstücken und Vorhaben, die den Bezirk betreffen, eingerichtet. Verpflichtend sind

  • Finanz-, Bau- und Umweltausschuss, freibleibend weitere Gremien ( = Kommissionen), diese sind aktuell
  • Bezirksentwicklung, Kultur, Soziales und Verkehr

Ausschüsse und Kommissionen setzen sich aus mindestens 10 und höchstens 15 Mitgliedern zusammen und tagen in der Regel monatlich bzw bei Bedarf. Sie werden von einem/r Vorsitzenden geleitet. Die Entscheidungen fallen mit Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichstand entscheidet der/die Vorsitzende.

Info: Die Ausschüsse und Kommissionen setzen sich wie folgt zusammen: G 4, ÖVP & BF 4, SPÖ 2 und NEOS 1.

Vollversammlung der Bezirksvertretung

Die Mitglieder der Bezirksvertretung haben mindestens einmal je Quartal zusammenzutreten. Den Vorsitz führt der/die Vorsitzende der Bezirksvertretung, gestellt von der stimmenstärksten Liste. Die Bezirksvertretung entscheidet mit Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichstand gilt ein Antrag als abgelehnt.

  • Die Bezirksvertretung entscheidet über ordnungs- und fristgerecht gestellte Anträge ihrer Mitglieder, in jenen Angelegenheiten, die die Kompetenz der Ausschüsse übersteigen und in allen von den Kommissionen vorberatenen Angelegenheiten.

Einbindung der Bürgerinnen und Bürger

Bürgerversammlung (§ 104c WStV)

Zur Information und Diskussion über Angelegenheiten, die im ausschließlichen oder überwiegenden Interesse eines Bezirkes gelegen sind, können Bürgerversammlungen abgehalten werden. Eine Bürgerversammlung ist abzuhalten, wenn sie die Bezirksvertretung beschließt oder mindestens ein Fünftel der Mitglieder der Bezirksvertretung dies verlangt. Eine Bürgerversammlung ist ferner abzuhalten, wenn 5% der zum Gemeinderat Wahlberechtigten das verlangen, gemessen jeweils an der bei der letzten Volkszählung festgestellten Anzahl von Einwohnern. Die Bürgerversammlung ist von der Bezirksvorsteherin oder einem von ihr beauftragten Mitglied der Bezirksvertretung einzuberufen und zu leiten. Allfällige Unterlagen sind mindestens zwei Wochen vor Abhaltung der Bürgerversammlung zur öffentlichen Einsicht aufzulegen.

Bürgercafe

Dies ist eine von der Bezirksvertretung frei gewählte und organisierte Veranstaltungsreihe die einmal im Quartal wechselnd in einem Lokal des Bezirks stattfindet. Ziel ist der direkte Informationsaustausch zwischen Bürgern und ihrer örtlichen Verwaltung. Daran nehmen die Bezirksvorsteherin bzw deren Stellvertreter und je ein/e Vertreter/in je Klub teil. Eingeladen werden die Bewohnerinnen und Bewohner im Umfeld des Lokals.

Bürgersprechstunde 

Diese ist eine seitens des/r Bezirksvorstehers/in im eigenen Ermessen angebotene Serviceleistung und findet aktuell nach Vereinbarung zwei mal wöchentlich im Büro der Bezirksvorsteherin statt.

Rechtliche Stellung und Möglichkeiten des Bezirks

Wirkungsbereich der Bezirksvertretung (geregelt im § 103 WStV)

  • Verwaltung der Haushaltsmittel (Finanzausschuss) – beispielhaft
    • zur Instandhaltung von Pflichtschulen, Kindertagesheimen, Seniorentreffs
    • Planung und Herstellung von Haupt- und Nebenstraßen
    • Planung, Errichtung und Instandhaltung der öffentlichen Beleuchtung
    • Errichtung und Instandhaltung von Verkehrsleiteinrichtungen
    • Planung, Errichtung und Instandhaltung von Grünanlagen
    • Planung, Errichtung und Instandhaltung von Kinder – und Jugendspielplätzen
    • Straßenreinigung und Schneeräumung

Info: Die dem Bezirk zur Verfügung stehenden Mittel setzten sich aus dem Aufkommen der Kommunalsteuer und der Dienstgeberabgabe sowie Mitteln für gesonderte Projekte zusammen. Maßgeblich für die Höhe der Zuweisung sind die Personen mit Hauptwohnsitz im Bezirk, die Fläche der seitens des Bezirkes zu erhaltenen öffentlichen Verkehrsflächen, die Zahl der Schülerinnen und Schüler in den öffentlichen Pflichtschulen (Volks- und Hauptschulen) des Bezirks sowie Sondereffekte, die sich  bei Bedarf verändern können. Für das Jahr 2014 stehen der Josefstadt € 2.396.600,– zur Verfügung, das ist das mit Abstand kleinste Budget aller Bezirke.

  • Feststellung des Bezirksvoranschlages (Einnahmen und Ausgaben)
  • Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss
  • Erstellung von Bezirksentwicklungskonzepten
  • Mitwirkung bei Maßnahmen zur Stadterneuerung
  • Vorschläge für Maßnahmen im Interesse der Sicherheit der Bezirksbevölkerung
  • Vorschläge zur Lösung bezirksspezifischer Sozialprobleme
  • Erstellung von Kultur-, Bildungs- und Freizeitprogrammen für den Bezirk
  • Wahrnehmung der auf Grund der Bauordnung für Wien dem Bezirk zugewiesenen Aufgaben (Bauausschuss)
  • Wahrnehmung der gesetzlich dem Bezirk übertragenen Aufgaben im Umweltbereich (Umweltausschuss) u.a.
    • Erstellung von Konzepten betreffend die Erhaltung und Ausgestaltung öffentlicher Grünräume
    • Vorschläge zur Verbesserung der Umweltbedingungen im Bezirk
    • Mitwirkung bei der Erstellung der Pläne für die Straßenreinigung und Müllabfuhr sowie der Entscheid über den Einsatz der dem Bezirk zugeteilten Schneeräum – und Schneeabfuhrfahrzeuge
    • Anträge der Bezirksvertretung (§ 104 WStV)

Die Bezirksvertretung hat das Recht, Anträge zu beschließen. der(die Bezirksvorsteher/in hat angenommene Anträge, soweit sie nicht an ihn/sie selbst gerichtet sind, dem Magistratsdirektor zu übermitteln, der sie an den Bürgermeister, den zuständigen Stadtrat oder an die sonst zuständige Stelle weiterleitet oder im Rahmen seines Wirkungsbereiches selbst behandelt. Anträge können auch an den Gemeinderat gerichtet werden.

Die Bezirksvertretung entscheidet mit Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichstand entscheidet der/die Vorsitzende.


Anhörung – und Information des Bezirks 
(§ 104a WStV)

Der Bürgermeister kann aus den in seinem Wirkungsbereich zu besorgenden Angelegenheiten jene bestimmen, hinsichtlich derer vor der Entscheidung durch das zuständige Organ die Bezirksvorsteherin oder die Bezirksvertretung anzuhören ist. Anzuhören sind jene, deren Interesse durch eine solche Entscheidung berührt werden können.

Hinsichtlich sonstiger im eigenen Wirkungsbereich zu besorgender Angelegenheiten kann der Bürgermeister solche bestimmen, über die die Bezirksvorsteherin zu informieren ist. Die Bezirksvorsteherin hat derartige Informationen der Bezirksvertretung in der nächsten Sitzung bekanntzugeben.

Magistratisches Bezirksamt

(§ 109 WStV)

Das magistratische Bezirksamt hat die ihm nach der Geschäftseinteilung zugewiesenen Angelegenheiten zu besorgen.

An der Spitze des Bezirksamtes stehen rechtskundige Beamte, welchen das nach den Verhältnissen des Bezirkes erforderliche Personal beigegeben ist.

Info: Die Josefstadt bildet mit dem 1. Bezirk ein gemeinsames Bezirksamt am Standort Altes Rathaus, Wipplinger Straße 8.