Der/die Fußgängerbeauftragte soll Servicestelle für alle Fragen zu Fußverkehr und Barrierefreiheit im Bezirk sein. Diese Funktion ist somit Anlaufstelle und Informationsdrehscheibe für Fragen, Vorschläge und Beschwerden zum Thema Gehen. Zielgruppen sind ganz besonders Menschen im Alter, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sowie Kinder.
Zu den Aufgaben des/der Beauftragten gehört es,
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Wünsche und Beschwerden von Bürgern entgegen zu nehmen, dazu ist eine „Hotline“ einzurichten
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Projekte im öffentlichen Raum wie Gehsteigvorziehungen auf ihre Eignung hin zu prüfen
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Überprüfungen von Ampelphasen anzuregen und deren allfällige Nachjustierung zu begleiten; dazu ist den Fußgängern auch der Begriff der „Räumphase“ näher zu bringen.
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Geeignete Maßnahmen für „Sichere Schulwege“ zu setzen
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Baustelleneinrichtungen fußgängerfreundlich gestalten
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Durchgangsbreiten auf den Gehsteigen zu überprüfen (zB Schanigärten, Warenausräumungen, mobile Werbetafeln usw auf ihre Konformität beobachten)
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Feststellen von illegal auf Gehflächen errichteten Immobilien oder Mobilien und gegebenenfalls ihre Legalisierung oder Entfernung veranlassen.
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Für eine ausreichende Ausleuchtung des öffentlichen Raumes zu sorgen
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Verkehrsberuhigungen analysieren und vorschlagen
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Die ordnungsgemäße Schneeräumung zu überprüfen
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Aufgreifen von Problemen, die im Alltag auftreten – vor allem durch rücksichtsloses Verhalten von Verkehrsteilnehmern – und das Bewusstsein dafür in der Öffentlichkeit schaffen. Besonders das respektvolle Miteinander von Fußgänger und Radfahrer ist zu fördern.
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Nicht zuletzt sollen auch die schönen Seiten des Gehens – das Flanieren, die gesunde Bewegung, thematisiert und beworben werden
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Alle Maßnahmen sind insbesondere aus der Sicht jener Verkehrsteilnehmer zu setzen, die besondere Bedürfnisse haben
- Kontaktnahme und Beratung der Fußgängerbeauftragten der Stadt Wien zum gegenseitigen Informationsaustausch bzw. zur Durchführung gemeinsamer Aktivitäten.